Allgemeine Geschäftsbedingungen von Ian Winick Translation & Copywriting
§ 1. Geltungsbereich
(1) Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen Ian Winick Translation & Copywriting (Auftragnehmer)
und seinen Kunden (Auftraggeber). Die allgemeinen Geschäftsbedingungen können auf der
Homepage des Auftragnehmers (www.ianwinick.com) eingesehen und ausgedruckt werden.
Sie gelten in der jeweils auf der Homepage aktualisierten Form für Folgeaufträge auch dann, wenn
bei der Auftragserteilung nicht noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen wurde.
(2) Änderungen, Nebenabreden und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
(3) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für den Auftragnehmer nur verbindlich,
wenn sie ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.
§ 2. Ausführung
Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Durchführung seiner Obliegenheiten Dritter zu bedienen.
Er sichert zu, hierzu ausschließlich professionelle und erfahrene Übersetzer(innen) mit der
erforderlichen Qualifikation zu beschäftigen, die sich zur beruflichen Verschwiegenheit verpflichtet
haben.
Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig
ausgeführt.
§ 3. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, sind vom
Auftraggeber vor der Auftragsvergabe zur Verfügung zu stellen (Glossare, Abbildungen,
Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen etc.). Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, vor Erhalt dieser
Unterlagen mit der Übersetzung zu beginnen, es sei denn, der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich
schon vorher mit einer Durchführung des Auftrages einverstanden und verzichtet auf die
Geltendmachung von Gewährleistungsrechten, die ihre Ursache darin haben, dass die vorerwähnten
Unterlagen noch nicht vorgelegen haben.
§ 4. Lieferung/Leistungserbringung
Die Übersetzungsleistung beinhaltet die schriftliche Übertragung von Texten von einer Sprache in
eine, bzw. mehrere andere Sprachen. Darüber hinausgehende Leistungen, wie z.B. die redaktionelle
Bearbeitung von Texten, besondere Formatierungen oder DTP-Arbeiten, sind hiervon ausgenommen.
Werden solche Leistungen zusätzlich gewünscht, so bedarf dies einer gesonderten Vereinbarung.
Nur ausdrücklich zugesagte Lieferfristen und -termine gelten als verbindlich. Der Auftragnehmer
kommt nicht in Verzug, solange die Lieferung und Leistung infolge eines Umstandes unterbleibt, den
er nicht zu vertreten hat (so z. B. Leitungs- und Übertragungsstörungen, höhere Gewalt, Streiks,
Verkehrsstörungen etc. beim Auftragnehmer bzw. dessen Subunternehmer). Die Leistung ist dann
nach Beendigung der Umstände sobald als möglich zu erbringen. Der Auftragnehmer hat das Recht,
in einem solchen Fall vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall können wechselseitig keine
vertraglichen oder Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden.
§ 5. Mängelbeseitigung
(1) Der Auftraggeber ist nach Erhalt der Übersetzung verpflichtet, diese auf ihre inhaltliche Richtigkeit
und Vollständigkeit zu überprüfen. Mängelanzeigen hat der Auftraggeber unter genauer Angabe des
Mangels schriftlich anzuzeigen. Sämtliche Mängelrügen sind bei offensichtlichen Mängeln nach Ablauf
von zwei Wochen nach Übertragung der Übersetzung und bei versteckten Mängeln nach zwei
Wochen nach deren Entdeckung ausgeschlossen. Ist der Auftraggeber aufgrund fehlender
fremdsprachlicher Kenntnisse zur Prüfung der Übersetzung nicht in der Lage, so hat er eine geeignete
Person mit der Überprüfung zu betrauen. Nach Ablauf eines Jahres verjähren die Ansprüche auf
Mängelbeseitigung.
(2) Der Auftragnehmer verpflichtet sich bei Anzeige von Mängeln zur Nachbesserung. Hierzu ist ihm
vom Auftraggeber eine angemessene Frist einzuräumen. Schlägt diese Nachbesserung fehl, ist der
Auftraggeber zur Minderung und im Falle völliger Unbrauchbarkeit der Leistung zum Rücktritt
berechtigt.
§ 6. Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet für eigene Fehler und die seiner Subunternehmer nur bei grober
Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
(2) Der Auftragnehmer haftet bei der Aufbewahrung der ihm vom Auftraggeber übergebenen
Materialien mit derjenigen Sorgfalt, die er in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt. Der
Auftragnehmer überprüft seine EDV regelmäßig auf Viren und ähnliche Störungen. Für Schäden, die
trotz dieser Maßnahmen durch Einwirkung Dritter entstehen, wird keine Haftung übernommen.
(3) Der Auftragnehmer haftet bei Schadenersatz oder Ersatz einer Wertminderung nur bis zum
zweifachen des Rechnungswertes der Lieferung oder Leistung und nicht für mittelbare und
Folgeschäden, wie entgangener Gewinn oder nicht eingetretene Einsparungen.
§ 7. Geheimhaltungspflicht
Der Auftragnehmer verpflichtet sich und alle für ihn Tätigen, alle Informationen, die im
Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, vertraulich zu behandeln.
§ 8. Eigentumsvorbehalt, Nutzungs- und Urheberrechte
(1) Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Vergütung Eigentum des Auftragnehmers.
(2) Der Auftraggeber erwirbt das Nutzungsrecht an der Übersetzung erst mit der vollständigen Bezahlung
der Vergütung.
(3) Der Auftragnehmer hat das Urheberrecht an der Übersetzung.
§ 9. Vertragskündigung und Stornoregelung
Der Auftraggeber kann einen Vertrag zur Anfertigung einer Übersetzung bis zum vereinbarten
Fertigstellungstermin nur aus wichtigem Grund kündigen. Die Kündigung ist schriftlich zu erklären.
Dem Auftragnehmer steht im Falle der Kündigung die Vergütung für die bis dahin erbrachten
Leistungen zu und, soweit der Auftragnehmer den wichtigen Grund nicht zu vertreten hat, auch
Schadenersatz in Höhe des entgangenen Gewinnes bei vollständiger Auftragserfüllung zu.
§ 10. Anwendbares Recht, Wirksamkeit und Gerichtsstand
(1) Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt das deutsche Recht. Deshalb ist
bei Divergenzen zwischen der Fassung der AGB in englischer bzw. französischer Sprache und der
deutschen Fassung letztere maßgebend.
(2) Ist eine der vorstehenden Bestimmungen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Vorschriften oder
Gesetzesänderungen ganz oder teilweise unwirksam, so tritt an Stelle dieser Bestimmung diejenige
in Kraft, die der angestrebten Absicht der Klausel/Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt.
Alle anderen Bestimmungen bleiben hiervon unberührt und gelten weiterhin in vollem Umfang.
(3) Soweit gesetzlich zulässig, wird für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis der Gerichtsstand
Köln vereinbart.